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Urteil Kein Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen
Schlagworte
Kein Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei wechselseitigen Pflichtverletzungen
Leitsatz
Ein Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums scheidet aus, wenn der auf Veräußerung klagende Wohnungseigentümer ebenso gegen seine Pflichten verstößt wie der Beklagte und der Anspruch auf Veräußerung mit umgekehrten Parteirollen rechtshängig gemacht werden könnte.
(Leitsatz der Redaktion)
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