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Urteil Kein Abwohnen der Kaution
Schlagworte
Kein Abwohnen der Kaution
Leitsätze
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist für die Kautionsabrechnung zu.
2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese regelmäßig sechs Monate; dabei handelt es sich um eine Mindestfrist.
(Leitsätze der Redaktion)
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