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Urteil Kautionseinbehalt für Betriebskostennachforderung
Schlagworte
Kautionseinbehalt für Betriebskostennachforderung
Leitsatz
Der Vermieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht berechtigt, einen Teil der Kaution für eine Betriebskostennachforderung einzubehalten, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist (hier: drei Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) über die Betriebskosten abgerechnet hat. (
Leitsatz der Redaktion)
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