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Urteil Jahresabrechnung nach Abgrenzungsprinzip
Schlagworte
Jahresabrechnung nach Abgrenzungsprinzip; Anfechtungsklage
Leitsatz
Ein Eigentümerbeschluss, wonach die nächste Jahresabrechnung nach dem Abgrenzungsprinzip zu erstellen ist, ist auf Anfechtungsklage für ungültig zu erklären.
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