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Urteil Involvenzverfahren
Schlagworte
Involvenzverfahren; kein Verlust der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers
Leitsätze
1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.
2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.
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