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Urteil Instandsetzung: Ceranplattenherd anstelle Gasherd
Schlagworte
Instandsetzung: Ceranplattenherd anstelle Gasherd; Modernisierung: verstärkte Elektrosteigeleitung, modernes Bad, Holzisolierfenster anstelle Holzkastendoppelfenster; Isolierglasfenster
Leitsatz
Der Mieter ist verpflichtet, als Instandsetzung den Austausch eines vorhandenen Gasherdes durch einen Ceran-4-Plattenelektroherd und als Modernisierung die Verstärkung der Elektrosteigeleitung, die Schaffung eines modernen Bades gemäß Berliner Mietspiegel 2009 sowie den Austausch der vorhandenen Holzkastendoppelfenster durch Holzisolierglasfenster zu dulden.
(Leitsatz der Redaktion)
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