« zurück zur Suche

Urteil Herausgabe von Hausverwaltungsunterlagen


Schlagworte

Herausgabe von Hausverwaltungsunterlagen

Leitsatz

Im Rahmen eines Herausgabeverlangens in Bezug auf Verwaltungsunterlagen ist für die Wertfestsetzung gemäß § 3 ZPO das objektive Interesse des Antragstellers an der Herausgabe maßgeblich. Auch wenn der Antragsteller oder die neu beauftragte Hausverwaltung die herausverlangten Unterlagen zur Prüfung bzw. Erstellung von Nebenkostenabrechnungen benötigt, kann das Interesse des Antragstellers regelmäßig nicht einfach mit dem Wert der von sämtlichen Mietern geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen gleichgesetzt werden. Bei der Wertfestsetzung ist auch zu berücksichtigen, wie groß die Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens des Antragstellers durch die unterbliebene Herausgabe der Unterlagen ist.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.