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Urteil Hakenkreuz im Hausflur nicht strafbar
Schlagworte
Hakenkreuz im Hausflur nicht strafbar
Leitsatz
Malt ein (psychisch kranker) Mieter aus Verärgerung über eine Kündigung und einer als ungerecht empfundene Behandlung durch den Vermieter mit dem Gummiendstück seines Krückstocks im Hausflur ein Hakenkreuz an die Wand, liegt darin kein strafbares öffentliches Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation.
(Leitsatz der Redaktion)
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