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Urteil Haftung des Mieters für Schäden durch Haustier


Schlagworte

Haftung des Mieters für Schäden durch Haustier

Leitsatz

Der Mieter haftet auf Schadensersatz für von seiner Katze verursachte Kratzspuren auf dem Handlauf des hölzernen Treppengeländers (hier nach Abzug „neu für alt" 2.918,71 €).

(Leitsatz der Redaktion)

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