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Urteil Haftung des Mieters für Schäden durch Haustier
Schlagworte
Haftung des Mieters für Schäden durch Haustier
Leitsatz
Der Mieter haftet auf Schadensersatz für von seiner Katze verursachte Kratzspuren auf dem Handlauf des hölzernen Treppengeländers (hier nach Abzug „neu für alt" 2.918,71 €).
(Leitsatz der Redaktion)
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