Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigung zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung
Schlagworte
Grundstücksverkehrsgenehmigung zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung; Klärung der Eigentumslage nicht erforderlich
Leitsätze
1. Die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung beseitigt einzig die im Hinblick auf etwaige Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche bestehende Verfügungsbeschränkung des Verfügungsberechtigten. Andere Interessen oder Mängel des Rechtsgeschäfts werden durch die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht mehr berührt.
2. Eine Klärung der Eigentumslage über die Feststellung hinaus, dass der (vorgesehene) Verkäufer als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet ist, ist nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens.
(Leitsätze der Redaktion)
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