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Urteil Grundsteuerhaftung bei freihändiger Veräußerung durch Insolvenzverwalter
Schlagworte
Grundsteuerhaftung bei freihändiger Veräußerung durch Insolvenzverwalter; abgesonderte Befriedigung; Grundstücksverkauf; öffentliche Last; Steuerforderung
Leitsatz
Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.
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