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Urteil Grunddienstbarkeit
Schlagworte
Grunddienstbarkeit; Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung der Beeinträchtigung
Leitsatz
Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.
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