Urteil Grenzen der Rückbaupflicht des Mieters bei Vertragsende
Schlagworte
Grenzen der Rückbaupflicht des Mieters bei Vertragsende
Leitsatz
1. Die Einwilligung des Vermieters zu bestimmten Baumaßnahmen des Mieters berechtigt den Mieter in der Regel noch nicht zur Annahme eines Verzichts des Vermieters, bei Vertragsende den Rückbau zu verlangen.
2. Anders ist es bei einer dauerhaften Wertverbesserungsmaßnahme, die nur mit erheblichem Aufwand an Kosten wieder zu entfernen wäre und deren Beseitigung die Mietsache in einen schlechteren Zustand versetzen würde (hier bejaht für Einbau von Nachtspeicheröfen und Verlegung von Elektroleitungen über vom Mieter abgehängte Decken).
3. Eine Rückbaupflicht entfällt ferner bei vom Mieter mit Einverständnis des Vermieters durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Fußbodenausgleich durch Spanplatten).
(Leitsätze der Redaktion)
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