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Urteil Graffiti im Treppenhaus kein Mietmangel


Schlagworte

Graffiti im Treppenhaus kein Mietmangel

Leitsatz

Farbschmierereien (Graffiti) im Treppenhaus sind nur dann ein Mangel, dessen Beseitigung der Mieter verlangen kann, wenn eine besondere Beschaffenheit des Treppenhauses ausdrücklich oder konkludent vereinbart wurde, etwa weil die Mieträume zu repräsentativen Zwecken gemietet worden sind.

(Leitsatz der Redaktion)

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