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Urteil Geschäftsgebühr


Schlagworte

Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; Kostenfestsetzungsverfahren

Leitsätze

a) Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15 a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456).

b) Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.

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