« zurück zur Suche
Urteil Geräusche aus der Zentralheizung als Mietmangel
Schlagworte
Geräusche aus der Zentralheizung als Mietmangel
Leitsätze
1. Geräusche aus einer Heizungsanlage stellen keinen Mietmangel dar, wenn die Vorgaben nach der DIN 4109 oder TA-Lärm eingehalten sind.
2. Bei Wohnräumen beträgt auch nachts der Grenzwert 30 dB (A); der Höchstwert von 25 dB (A) nachts betrifft nur Geräuschemissionen aus Gewerbebetrieben.
3. Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche nach der TA-Lärm sind vom Mieter substantiiert vorzutragen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat