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Urteil Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld
Schlagworte
Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld
Leitsätze
a) Ein Generalunternehmer kann auch dann Empfänger vom Baugeld sein, wenn nachträglich Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen werden.
b) Der Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes ist geführt, wenn feststeht, dass Baugläubiger in Höhe des Baugeldbetrages befriedigt worden sind.
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