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Urteil Gaspreiserhöhung
Schlagworte
Gaspreiserhöhung; Abgrenzung von „Allgemeinem Tarif“ und „Sonderkundenvertrag“ mit Haushaltskunden; Preissetzungsrecht
Leitsatz
Auf das Vertragsverhältnis des Gasversorgers mit einem Sondervertragskunden finden die AVBGasV und die ihr nachfolgende GasGVV keine Anwendung, so dass eine Gaspreiserhöhung ohne vertraglichen Erhöhungsvorbehalt unwirksam ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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