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Urteil Gaspreiserhöhung


Schlagworte

Gaspreiserhöhung; Abgrenzung von „Allgemeinem Tarif“ und „Sonderkundenvertrag“ mit Haushaltskunden; Preissetzungsrecht

Leitsatz

Auf das Vertragsverhältnis des Gasversorgers mit einem Sondervertragskunden finden die AVBGasV und die ihr nachfolgende GasGVV keine Anwendung, so dass eine Gaspreiserhöhung ohne vertraglichen Erhöhungsvorbehalt unwirksam ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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