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Urteil Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Zurechnung des Verschuldens des JobCenters
Leitsatz
Gerät der Mieter in einen kündigungsbegründenden Zahlungsrückstand, kann er sich nach der Kündigung des Vermieters nicht darauf berufen, er habe aus Geldmangel die Miete nicht entrichten können, das JobCenter habe aber die Miete nicht übernommen.
(Leitsatz der Redaktion)
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