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Urteil Fristlose Kündigung wegen Änderung des Gebrauchs
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Änderung des Gebrauchs
Leitsatz
Führt der Mieter in den zu einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie angemieteten Räumen Drogenersatztherapien in erheblichem Umfang durch, handelt es sich um einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden vertragswidrigen Gebrauch.
(Leitsatz der Redaktion)
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