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Urteil Fristlose Kündigung des Landpachtvertrages
Schlagworte
Fristlose Kündigung des Landpachtvertrages
Leitsatz
Die Erklärung der außerordentlichen Kündigung eines Landpachtverhältnisses muss innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Eintritt des Kündigungsgrundes und dessen Kenntnis bei dem Kündigungsberechtigten dem anderen Teil zugehen.
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