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Urteil Formularklausel über Abschlussgebühr in Bausparverträgen


Schlagworte

Formularklausel über Abschlussgebühr in Bausparverträgen

Leitsatz

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel

„Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.

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