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Urteil Formularklausel, Gewerbemietverhältnis, Aufwendungsersatz, Minderungsausschluss


Schlagworte

Formularklausel, Gewerbemietverhältnis, Aufwendungsersatz, Minderungsausschluss

Leitsätze

1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, „Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadensersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.“, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.

2. Der Minderungsausschluss gilt auch dann, wenn die mietvertraglichen Beziehungen der Parteien durch Veräußerung und Eintritt des Erwerbers in den Mietvertrag beendet sind.

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