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Urteil Formell wirksames Mieterhöhungsverlangen im Namen des Verkäufers
Schlagworte
Formell wirksames Mieterhöhungsverlangen im Namen des Verkäufers
Leitsatz
Auch wenn der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag das Recht auf Mieterhöhung an den Käufer abgetreten oder ihn dazu ermächtigt hat, ist vor der Eigentumsumschreibung ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung „im Namen des Eigentümers" (also des Verkäufers) formell wirksam.
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