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Urteil Folgen der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bei Wohnraummietverhältnis für Betriebskostennachforderung
Schlagworte
Folgen der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bei Wohnraummietverhältnis für Betriebskostennachforderung
Leitsatz
Nach der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO (Wohnraummietverhältnis des Schuldners) ist der Mieter (und nicht der Insolvenzverwalter) Schuldner einer danach fällig werdenden Betriebskostennachforderung.
(Leitsatz der Redaktion)
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