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Urteil Erhöhte Verzugszinsen
Schlagworte
Erhöhte Verzugszinsen; Gewerbemietvertrag; Mietgarantievertrag; Immobilienfonds; Entgeltforderung; Gegenleistung; Mietgarantiebeträge; Mietzins; Untermiete; Untervermietung; Garantieforderung; Nutungsentschädigung; Vertragsstrafe; Abmahnkosten; Abfindung
Leitsatz
Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB ist, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist.
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