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Urteil Enteignungsverbot
Schlagworte
Enteignungsverbot; Sequestrierung; Nutzungsüberlassung; Überlagerung
Leitsätze
1. Für die Annahme eines Enteignungsverbotes genügt jede die Enteignung generell oder im Einzelfall ausdrücklich missbilligende oder korrigierende Äußerung der Besatzungsmacht.
2. Die Aufhebung einer Sequestrierung ist aber keine notwendige Voraussetzung einer entsprechenden Erklärung.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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