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Urteil Einstweilige Verfügung des Mieters auf Untersagung der Räumung
Schlagworte
Einstweilige Verfügung des Mieters auf Untersagung der Räumung
Leitsatz
Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.
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