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Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr des Schuldners


Schlagworte

Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr des Schuldners; psychiatrische Unterbringung durch Vormundschaftsgericht; Suizidgefährdung; Suizidgefahr; Selbstmordgefahr; Zwangsversteigerung; Zuschlag

Leitsatz

Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.

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