Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr des Schuldners
Schlagworte
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr des Schuldners; psychiatrische Unterbringung durch Vormundschaftsgericht; Suizidgefährdung; Suizidgefahr; Selbstmordgefahr; Zwangsversteigerung; Zuschlag
Leitsatz
Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?