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Urteil Einrede im Prozess als erledigendes Ereignis
Schlagworte
Einrede im Prozess als erledigendes Ereignis, erstmalige Einrede der Verjährung im Rechtsstreit, Kosten des Rechtsstreits, Aufrechung mit Gegenforderungen
Leitsatz
Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.
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