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Urteil Eidesstattliche Versicherung gegen Willen der WEG
Schlagworte
Eidesstattliche Versicherung gegen Willen der WEG
Leitsatz
Bei der Vollstreckung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Verwalter die eidesstattliche Versicherung abzugeben, auch wenn die Eigentümermehrheit dies ablehnt.
(Leitsatz der Redaktion)
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