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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; mietvertraglich vereinbarte Abrechnungsfrist; Fälligkeit der Nachforderung; Ausschlussfrist
Leitsatz
Die mietvertraglich vereinbarte (kürzere) Frist für die Abrechnung der Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist, sondern führt (nur) zur Fälligkeit der Nachforderung.
(Leitsatz der Redaktion)
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