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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Umstellung des Verteilerschlüssels; Erläuterung; Einsicht in die Berechnungsunterlagen
Leitsätze
1. Der Vermieter braucht die aus „sachlichen Gründen" erfolgte Umstellung des Verteilerschlüssels nicht zu erläutern.
2. Die Behauptung des Mieters, der Vermieter habe ihm die Einsicht in die Betriebskostenunterlagen verweigert, ist ohne nähere Konkretisierung unbeachtlich.
(Leitsätze der Redaktion)
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