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Urteil Beschwerdewert bei Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses
Schlagworte
Beschwerdewert bei Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses
Leitsatz
Der Wert der Beschwer für die in einem Verfahren über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses unterlegene Partei richtet sich höchstens nach dem 25-jährigen Betrag des einjährigen Nutzungsentgelts.
(Leitsatz der Redaktion)
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