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Urteil Beschwer bei abgewiesener Klage auf Unterlassung einer Bagatellstörung
Schlagworte
Beschwer bei abgewiesener Klage auf Unterlassung einer Bagatellstörung
Leitsätze
1. Die Beschwer einer abgewiesenen Unterlassungsklage richtet sich grundsätzlich nach der Wertminderung eines Grundstücks durch die zu unterlassende Störung.
2. Lässt sich wegen des Bagatellcharakters der Störung die Beeinträchtigung mit geringem Aufwand abwenden, kann die Beschwer nach diesem bemessen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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