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Urteil Berufung bei sachlich zuständigem Landgericht


Schlagworte

Berufung bei sachlich zuständigem Landgericht; verschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch nicht geprüfte abweichende Zuständigkeitsregelung

Leitsatz

Wenn ein Rechtsanwalt nicht hinreichend prüft, welches zentrale Landgericht als WEG-Berufungsgericht durch Rechtsverordnung des Landes bestimmt worden ist, ist die Versäumung der Berufungsfrist in WEG-Sachen nicht unverschuldet und rechtfertigt nicht die Wiedereinsetzung.

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