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Urteil Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als Kündigungsgrund
Schlagworte
Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als Kündigungsgrund
Leitsatz
Ein Eigentümer und Vermieter muss in keiner Weise hinnehmen, dass seine Mitarbeiter von Kindern der Mieter auf das Übelste beschimpft werden; eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dann unzumutbar, so dass eine außerordentliche fristlose Kündigung begründet ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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