« zurück zur Suche
Urteil Behinderung von Modernisierungsmaßnahmen als Kündigungsgrund
Schlagworte
Behinderung von Modernisierungsmaßnahmen als Kündigungsgrund
Leitsatz
Ein vertragswidriges Verhalten (hier: Behinderung von Modernisierungsmaßnahmen trotz Duldungsverpflichtung aus Vergleich) als Kündigungsgrund muss nach Zeitpunkt, Anlass und Umständen - auch nach einer Abmahnung - in dem Kündigungsschreiben bezeichnet werden.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat