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Urteil Begriff der Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Begriff der Schönheitsreparaturen; Streichen der Fenster und Türen von außen; keine geltungserhaltende Reduktion von AGB

Leitsatz

Eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist insgesamt unwirksam, wenn entsprechend § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV nicht klargestellt ist, dass der Anstrich von Türen und Fenstern nur von innen geschuldet ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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