Urteil Beginn der Verjährung bei mehrfacher Pflichtverletzung des Anlageberaters
Schlagworte
Beginn der Verjährung bei mehrfacher Pflichtverletzung des Anlageberaters; Kapitalanlagen; Aufklärungsfehler; Beratungsfehler
Leitsatz
Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - für BGHZ vorgesehen).
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