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Urteil Baulast und Wegerecht
Schlagworte
Baulast und Wegerecht; Beschwer für Einbußen durch Baulast
Leitsatz
Die Beschwer des Beklagten, der zur Bewilligung einer Baulast verurteilt wurde, richtet sich nicht nach dem Vorteil für den Kläger, sondern nach den Nachteilen für den Beklagten (hier: Kosten der Beseitigung von Gehölze, des Zauns, des Mülltonnenstellplatzes und des Randbeets und Einbußen durch die Baulastfläche).
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