Urteil Bauauftrag
Schlagworte
Bauauftrag; Rechtsverlust des Bestellers bei vorbehaltloser konkludenter Abnahme; Tragwerksplanung; Baumängel; bekannter Mangel; Architektenhaftung; Herausgabe von Statik- und Planunterlagen; Verlust der Gewährleistung; von Planung abweichender Bau; Mängelrüge
Leitsätze
a) Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertig gestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt.
b) Auch bei einer konkludenten Abnahme kommt es gemäß § 640 Abs. 2 BGB zu einem Rechtsverlust, wenn der Besteller sich die Rechte wegen der ihm bekannten Mängel nicht vorbehält.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?