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Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung wegen ständiger nächtlicher Ruhestörung


Schlagworte

Außerordentliche fristlose Kündigung wegen ständiger nächtlicher Ruhestörung

Leitsatz

Auch unter Berücksichtigung der Krankheit des Mieters und der langen Dauer des Mietverhältnisses kann ein Festhalten am Mietvertrag für den Vermieter unzumutbar sein, wenn erhebliche nächtliche Ruhestörungen trotz Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen.

(Leitsatz der Redaktion)

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