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Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung wegen ständiger nächtlicher Ruhestörung
Schlagworte
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen ständiger nächtlicher Ruhestörung
Leitsatz
Auch unter Berücksichtigung der Krankheit des Mieters und der langen Dauer des Mietverhältnisses kann ein Festhalten am Mietvertrag für den Vermieter unzumutbar sein, wenn erhebliche nächtliche Ruhestörungen trotz Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen.
(Leitsatz der Redaktion)
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