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Urteil Ausschluss der Rückübertragung bei Widmung zum Gemeingebrauch
Schlagworte
Ausschluss der Rückübertragung bei Widmung zum Gemeingebrauch
Leitsatz
Eine die Rückübertragung ausschließende Widmung zum Gemeingebrauch gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 VermG muss bereits zum Stichtag des 29. September 1990 vorgelegen haben.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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