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Urteil Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei vereinbarter Duldung einer Modernisierung
Schlagworte
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei vereinbarter Duldung einer Modernisierung; Umzugskosten
Leitsatz
Auch der Mieter, der sich mit einer über die gesetzlichen Grenzen der Duldungspflicht hinausgehenden Modernisierungsmaßnahme einverstanden erklärt hat und damit den Interessen des Vermieters in besonderem Maße entgegengekommen ist, hat einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen.
(Leitsatz der Redaktion)
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