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Urteil Aufrechnung mit materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch
Schlagworte
Aufrechnung mit materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch; Kosten des Beweisverfahrens; Baumängel; Aufrechnung gegen Werklohnanspruch; Kostenfestsetzungsverfahren; Hauptsacheverfahren
Leitsatz
Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.
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