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Urteil Asbestbelastung in Trennwänden unerheblicher Mietmangel
Schlagworte
Asbestbelastung in Trennwänden unerheblicher Mietmangel
Leitsätze
1. Asbestfasern in Trennwänden einer Mietwohnung stellen einen Mietmangel dar, so dass der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet ist.
2. Die Gebrauchsbeeinträchtigung ist jedoch unerheblich, so dass eine Mietminderung ausscheidet.
(Leitsätze der Redaktion)
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