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Urteil Architekteneintrag in Genehmigungsplänen keine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
Schlagworte
Architekteneintrag in Genehmigungsplänen keine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Gebrauchsregelung; Aufteilungsplan
Leitsatz
Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen kommt in der Regel nicht dadurch die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu, dass diese Pläne für den Aufteilungsplan genutzt werden.
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