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Urteil Anspruch auf Zustimmung für Vormerkungsberechtigten
Schlagworte
Anspruch auf Zustimmung für Vormerkungsberechtigten; Anspruch auf Löschung vor Eigentumserwerb; Löschung einer Zwangshypothek; Sicherungshypothek
Leitsatz
Der Anspruch nach § 888 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass der Vormerkungsberechtigte bereits als Eigentümer (oder sonstiger Rechtsinhaber) in das Grundbuch eingetragen worden ist.
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