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Urteil Anspruch auf Änderung des Betriebskostenverteilungsschlüssels
Schlagworte
Anspruch auf Änderung des Betriebskostenverteilungsschlüssels
Leitsatz
Bei Geschäftsraummietverhältnissen kann der Vermieter eine Änderung des für die Betriebskosten vereinbarten Verteilungsschlüssels nach den zur Störung der Geschäftsgrundlage geltenden Grundsätzen beanspruchen.
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